Steinigung gehört nicht zum Islam
Die Steinigung als Strafe wird im Koran
mit keinem einzigen Wort erwähnt und die Aussagen des Propheten, aus denen
hervorgeht, dass er verheiratete Personen, die „Unzucht“ begingen mit
der Steinigung bestraft habe und unverheiratete mit einhundert
Peitschenhieben, widersprechen eindeutig dem
Koran und zahlreichen anderen Hadithen (Aussagen
des Propheten).
Sie können
somit nicht als Handlungsgrundlage dienen, denn ein Hadith (Ausspruch des
Propheten) darf niemals dem Koran widersprechen! Der Koran steht immer über
den Hadithen!
Die Gründe, warum die Steinigung nicht Bestandteil des Islams ist werden im
Folgenden ausgeführt:
Erstens:
Allah erklärt in der Sure 24
(„Das Licht“) unmissverständlich,
wie der „Unzüchtige“ zu bestrafen ist:
„Dies ist eine
Sure, die Wir herabsandten, rechtskräftig machten und in der Wir eindeutige Verse offenbarten, auf daß ihr euch besinnt.“ (Koran 24:1)
Bereits mit den ersten
Worten verdeutlicht Allah, dass es sich um ein Kaptiel handelt, welches klar
und deutlich ist und somit keine Unklarheiten zu erwarten sind:
„Den
Unzüchtigen und die Unzüchtige, versetzt ihnen einhundert Peitschenhiebe...“ (Koran 24:2)
Wobei die Strafe in Grunde genommen unausführbar ist
aufgrund der vier Zeugen, die den Geschlechtsakt gesehen haben müssen, welcher somit auf offener
Straße stattgefunden haben muss.
Und selbst wenn die Tat rechtmäßig bezeugt wurde oder ein Geständnis
vorliegt, gebietet es Allah im Fall von Reue von der Strafe absehen:
„...Ausgenommen sind diejenigen, die danach umkehren und sich bessern. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ (Koran 24:4-5)
„...Ausgenommen sind diejenigen, die danach umkehren und sich bessern. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ (Koran 24:4-5)
Die arabischen Wörter, die
hier für "Unzüchtige" und "Unzüchtiger" verwendet
werden sind "zanijna" und "zani"
und können in der arabischen Sprache sowohl bei verheirateten als
auch bei unverheirateten Personen gebraucht werden.
Gott erwähnt nicht, ob es
sich um verheiratete oder unverheiratete Personen handelt. Daraus lässt
sich schließen, dass allgemein alle Personen gemeint sind,
unabhängig davon, ob verheiratet oder unverheiratet. Hätte Allah nur die Unverheirateten gemeint, hätte er
dies mit Sicherheit erwähnt, denn
Gott selber bestätigt am Anfang der Sure, dass es sich um eine eindeutige Sure handelt.
Zweitens:
Noch deutlicher wird dies
mit folgendem Vers:
„Wer aus Mangel
an Mitteln keine gläubigen, freien Frauen heiraten kann, der soll leibeigene Gläubige
heiraten... und falls diese nach der Heirat
Ehebruch begehen, fällt ihnen nur die Hälfte der
Strafe zu, die eine freie Frau bekäme. (Koran
4:25)
Wenn die Strafe für Ehebruch
die Steinigung wäre, müsste man die Leibeigene gemäß des obigen Verses „halb steinigen“. Eine
Steinigung ist eine Todesstrafe. Eine „halbe
Todesstafe“ ist nicht möglich (!) und
der Vers ergäbe keinen Sinn.
Bei einer Strafe von fünfzig
Peitschenhieben (der Hälfte von hundert, siehe 24:2) ergibt dies aber sehr wohl einen
Sinn.
Der Einwand, dass hier „die
Hälfte der Strafe, die eine freie unverheiratete Frau“ bekäme gemeint
sei ist völlig absurd, denn wieso
sollte Allah sowohl in der Sure 24:2 als auch hier nicht
erwähnen, dass er unverheiratete Personen meint und
obendrein die Steinigung überhaupt nicht erwähnen?
Außerdem ist hier (in Sure 4:25)
von einer verheirateten Leibeigenen
die Rede. Wieso sollte Allah dann plötzlich im nächsten Satz wieder
unverheiratete meinen, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen.
Des
Weiteren ergibt es keinen Sinn, dass eine verheiratete
Freie, die „Unzucht“ begeht zum Tode
verurteilt werden soll, wohingegen eine verheiratete
Sklavin, welche die gleiche Tat begeht leben
darf und noch dazu eine Strafminderung bekommt!!!
Und
wieso sollte Allah so einen gravierenden Unterschied in der Bestrafung von
Verheirateten und Unverheirateten machen, wo doch rein theoretisch eher die verheiratete Person
am Leben gelassen werden müsste, da Familie
und Kinder in Spiel sind, die versorgt werden müssen!!
Drittens:
Ein weiteres Indiz dafür,
dass Allah keine Steinigung für Ehebrecher vorgeschrieben hat,
ist der Vers 32 in Sure 5:
„...wenn jemand einen Menschen tötet, ohne daß dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne daß er Unheil im
Lande angerichtet hätte, so sei es, als hätte er die ganze Menschheit
getötet...“
Hier verdeutlicht Gott, wie schwerwiegend es ist, einen Menschen zu töten und erklärt, dass nur in
zwei Fällen das Töten gerechtfertigt ist:
-Als Vergeltung für Mord, wobei
Allah in Sure 5:45 deutlich macht, dass der Verzicht
auf das Vergeltungsrecht etwas Gutes ist und als Sühne für die
eigenen Sünden angerechnet wird.
-Bei „Unheilstiftung im Land“, wobei
sich der Ausdruck „Unheil im Land anrichten“ auf Dinge wie Kriegsanzellelung, Tyrannei, Terror, etc.
bezieht (siehe genaue Eläuterung in Punkt „Unheilstiftung im Land“).
Ehebruch hat
nichts mit „Unheil im Land anrichten“ zu tun und ist somit keinesfalls eine Rechtfertigung für Mord!!
Gott betont immer und
immer wieder an etlichen Stellen im Koran, dass er bei Reue bereit ist zu
vergeben.
An nahezu allen
Stellen im Koran, an denen eine Strafe für eine Tat vorgeschrieben ist fordert
Gott im darauffolgenden Vers zur Reue auf und erklärt, dass er bereit ist zu
vergeben.
Wenn man nun den
Ehebrecher tötet, hat er keine Chance mehr zu beweisen, dass er bereut und umkehrt.
Auch wird ihm keine
Chance gelassen, seine Tat wieder gut zu machen, wo doch Allah ausdrücklich
erklärt, dass man eine schlechte Tat durch eine gute Tat aufheben kann:
„Und verrichtet
das Gebet an beiden Enden des Tages und zu Beginn der Nacht! Die guten Taten heben die
bösen Taten auf...“ (Koran
11:114)
Viertens:
In Sure 4, Vers 15-16
im Koran geht es um die Strafe „Lebenslanges Einsperren in die Häuser“ für
jene, die von vier Zeugen bei „Unzucht“
(„fahischa“)
gesehen werden, wobei „fahischa“ ein Ausdruck ist der zweifelsfrei sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete
Personen angewendet wird!!
Diese Strafe war nur eine vorübergehende Strafe für eine kurze Zeit und wurde später
von Allah aufgehoben und ersetzt durch die Strafe in Sure
24:2 („einhundert Peitschenhiebe“).
(siehe
„Tafsir ibn Kathir“, Erläuterungen zu Sure 4:15-16)
Das lebenslange Einsperren der Ehebrecher in die Häuser war die gängige
Methode zur damaligen Zeit, diese Methode wurde nicht
durch den Koran eingeführt, sondern bestand bereits vorher (siehe Erläuterungen in „Tafsir ibn Kathir“).
"In
die Häuser einsperren" bedeutet selbstverständlich nicht, sie dort
verhungern oder verdursten lassen zu lassen, sondern sie müssen mit allem versorgt
werden und man muss abwarten bis von Gott die neue Regelung getroffen
wird: "bis
Allah ihnen einen Ausweg gibt" (Sure 4:15).
„Und wenn einige
eurer Frauen Unzucht (fahisha) begehen, dann ruft vier von euch als
Zeugen gegen sie auf. Bezeugen sie es, dann schließt
sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder bis Allah ihnen
einen Ausweg gibt. Und wenn zwei von euch
(Männern) es begehen, dann bestraft sie. Wenn
sie aber umkehren und sich bessern, dann lasset ab von ihnen, denn Allah ist Gnädig und Barmherzig.“ (Koran Sure 4:15-16)
Dass sich „fahischa“ (Mehrzahl „fawahisch“) auf
beide, sowohl Verheiratete, als auch
Unverheiratete bezieht, belegen etwa die Sure 6:151 und Sure 7:33 im
Koran, an denen Gott aufzählt, was er verbietet- nämlich unter anderem „fawahish“.
Wenn sich das Wort nur auf Unverheiratete beziehen würde, hieße dies, dass Allah nur
„unerlaubten Geschlechtsverkehr“ im Falle von Unverheirateten verbietet, was
keinen Sinn ergäbe:
Auch die Gelehrten sind sich
übrigens einig, dass in Sure
4:15-16 sowohl
Verheiratete, als auch Unverheiratete gemeint sind!
(Siehe
auch "Tafsir Ibn Kathir", Erläuterungen zum Koran)
Allah macht also in Sure 4:15-16 bei der Strafe für „Unzucht“ eindeutig keinen Unterschied zwischen Verheirateten und Unverheirateten!!
Allah macht also in Sure 4:15-16 bei der Strafe für „Unzucht“ eindeutig keinen Unterschied zwischen Verheirateten und Unverheirateten!!
Außerdem:
Dass Gott die
Steinigung als Strafe nicht vorsieht wird noch deutlicher durch
folgenden Satz:
„...schließt sie
in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.“ (Koran 4:16)
In „Tafsir ibn Kathir“ kann
man lesen, dass der Satz „bis Allah ihnen einen Ausweg gibt“ bedeutet „bis
Allah die Sure 24:2 offenbart“.
Wenn Allah die Steinigung als Ersatz für das „Lebenslange Einsperren in die Häuser“ vorgeschrieben hätte, wäre dies sicherlich kein Ausweg, denn der Tod stellt alles andere als einen Ausweg dar!!!
Wenn Allah die Steinigung als Ersatz für das „Lebenslange Einsperren in die Häuser“ vorgeschrieben hätte, wäre dies sicherlich kein Ausweg, denn der Tod stellt alles andere als einen Ausweg dar!!!
Fünftens:
Hadithe über Steinigung widersprechen dem Koran und anderen Hadithen.
Aus einigen Überlieferungen geht hervor, dass Mohammed einen Unterschied
gemacht haben soll zwischen verheirateten und unverheirateten „Unzüchtigen“ und
den verheirateten Unzüchtigen angeblich steinigen lassen haben soll.
Folgende zwei
Überlieferungen wurden als authenitsch in Sahih Muslim eingestuft!! Es handelt
sich aber um nichts weiter als unverschämte Lügen!!
Mohammed kann niemals die Steinigung
veranlasst haben, dies würde allem widersprechen, was der Islam lehrt!!!
Abu Nudjaid Imran
ibn al-Husain al-Khuzai berichtet, dass eine Frau aus dem Djuhaina-Stamm
aufgrund eines Ehebruchs schwanger wurde. Sie kam zum Propheten, gab
ihre Schuld zu und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich habe eine schwere
Sünde begangen. Bestrafe mich also dementsprechend." Der Prophet sagte:
"Du sollst nicht bestraft weden, solange du nicht entbunden hast.“ Nachdem
die Frau entbunden hatte, wurde sie abermals zum Propheten gebracht, woraufhin
dieser anordnete, dass sie wiederkommen solle, wenn das Kind von der
Muttermilch entwöhnt sei. Als das Kind zwei Jahre alt war und entwöhnt, wurde
sie nochmals zum Propheten gebracht, worauf dieser die Steinigung anordnete.
Nach der Steinigung leitete der Prophet ihr Begräbnisgebet. Umar bemerkte:
"Oh Prophet Allahs! Sie ist eine Ehebrecherin und du leitest ihr
Begräbnisgebet?" Der Prophet sagte: "Sie hat in so einem Maß bereut,
dass, wenn diese Reue auf siebzig Personen aus Medina verteilt würde,
sie für alle ausgereicht hätte. Gibt es etwas besseres, als dass sie sich
selbst für Allah, den Allmächtigen und Erhabenen, aufgeopfert hat?" (Muslim,
Book 017, Hadith 4207, engl. Vers.)
Obige Überlieferung
ist eine dreiste
Lüge, denn Allah verlangt von keinem Menschen sich ihm zu
„opfern“.
„Menschenopfer“ verlangt nur der Satan!
Allah hingegen verlangt niemals dass ein Mensch, der bereut trotzdem bestraft
wird!!! Und dann auch noch mit dem Tod!!
Die Personen, die
dies nicht erkennen haben nicht das geringste vom Islam verstanden!
Abu Huraira
berichtete: „Ein muslimischer Mann kam zum Gesandten Allahs, während er sich in
der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: ‚O Gesandter Allahs, ich beging
Unzucht!‘ Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Der Mann wiederholte seinen
Ausspruch, und der Prophet wandte sich von ihm ab. Als er aber die
Zeugenaussage viermal gegen sich selbst leistete, rief ihn der Prophet zu sich
näher und fragte ihn: ‚Bist du geisteskrank?‘ Der Mann sagte: ‚Nein!‘ Der Prophet
fragte ihn weiter: ‚Bist du verheiratet?‘ Der Mann erwiderte: ‚Ja!‘
Darauf sagte der Prophet: ‚Nehmt ihn dann und steinigt ihn!‘ Er wurde
zum Friedhof von Medina gebracht um dort gesteinigt zu werden. Doch er
bekam es mit der Angst zu tun und floh bis er in al-Harra (ein felsiges Land in
der Nähe von Medina) eingeholt und zu Tode gesteinigt wurde.“ (Sahih Muslim,Book 017, Hadith 4196, engl. Vers.)
Warum die
beiden obigen Überlieferungen nichts weiter als Lügen
sind, soll im Folgenden ausgeführt werden:
1.
Aus den obigen zwei Hadithen
geht hervor, dass der Prophet die Steinigung in Medina angewendet
haben soll. Die Sure
„Das Licht“ (24:2), in der
vorgeschrieben wird, dass der „Unzüchtige“ mit einhundert Peitschenhieben
bestraft werden soll (siehe oben) wurde aber in Mekka offenbart,
d.h. vor der Hidschra
(Auswanderung von Mekka nach Medina)!
Wenn man dem also glaubt,
müsste der Prophet entgegen der ihm offenbarten
Vorschrift Allahs gehandelt haben (!), und eigenmächtig eine andere
Strafe als jene, die im Koran steht durchgeführt haben, was ausgeschlossen ist!
Der Prophet würde niemals
eine Strafe anwenden, die ihm nicht von Gott vorgeschrieben wurde, wie
folgender Ausspruch bestätigt:
Abu Burada
berichtete, dass der Prophet folgendes zu sagen pflegte: ”Keinem wird eine
Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es
sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde.“ (Sahih Bukhari, Book 82, Hadith 831, engl. Vers.)
Der Prophet wandte nur
Strafen an, die ihm von Gott aufgetragen wurden. Was Mohammed offenbart
wurde, ist im Koran zusammengetragen worden und die
Steinigung ist im Koran nirgens zu finden!!!
Allah schreibt dem Propheten
folgendes vor:
Sag: "Es steht mir
nicht zu, ihn (den Koran) aus eigenem Antrieb abzuändern. Ich folge nur dem, was mir offenbart wurde. Ich fürchte, wenn ich meinem
Herrn trotzen würde, die Strafe eines gewaltigen Tages." (Koran 10:15)
Die Behauptung, dass die Steinigung angeblich geltende Vorschrift
sei, trotz der Tatsache, dass sie nicht im Koran steht ergibt keinen
Sinn!!!
Gott selber bestätigt, dass
Koran vollständig ist und von ihm persönlich vor Veränderungen durch
die Menschen geschützt:
„Und das Wort
deines Herrn ist in Wahrheit und Gerechtigkeit vollendet worden. Keiner vermag Seine Worte zu ändern, und Er ist der
Allhörende, der Allwissende.“ (Koran 6:115)
„Wahrlich, Wir
Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir
ihr Hüter sein.“ (Koran 15:9)
2.
Im obigen Hadith soll der
Prophet bezüglich der Ehebrecherin, die angeblich aufgrund einer Selbstanzeige
gesteinigt wurde gesagt haben:
"Gibt es
etwas besseres, als dass sie sich selbst für Allah, den Allmächtigen und
Erhabenen, aufgeopfert hat?"
Diese Aussage steht im extremen Widerspruch zum islamischen Prinzip,
dass man seine Sünden nicht öffentlich machen soll, sich nicht selbst umbringen
soll und dass man seine Sünden ungeschehen machen kann wenn man bereut und
danach Gutes tut!
Allah macht im Koran
unmissverständlich deutlich, dass nicht die Strafe, sondern Reue und gute
Taten die Sünden tilgen:
„Und verrichtet
das Gebet an beiden Enden des Tages und zu Beginn der Nacht! Die guten Taten heben
die bösen Taten auf...“ (Koran
11:114)
„Wer Böses begeht oder sich selbst Unrecht
tut und dann Gott um Vergebung bittet, wird Gott voller Vergebung und
Barmherzigkeit finden.“ (Koran 4:110)
Der Gesandte
Allahs sagte: "Jedem Mitglied meiner Gemeinschaft wird vergeben, außer
denen, die ihre Sünden preisgeben. Ein Beispiel
dafür ist das eines Mannes, der nachts eine Sünde begeht, die Allah ihm
daraufhin vergibt, doch geht er am nächsten Morgen hinaus und
verkündet zu den Leuten: "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde",
wo es doch Allah verborgen hielt! Nachts verbarg Allah die Sünde, doch am
Morgen zerriss er den Vorhang, mit dem ihn Allah umhüllte." (Bukhari, Book 73, Hadith 95, engl. Vers.)
„Und bringt euch nicht
selber um. Siehe, Allah ist barmherzig
mit euch.“ (Koran 4:29)
„Zu sterben steht
niemandem zu, es sei denn mit Allahs Erlaubnis nach einer befristeten Vorherbestimmung.“ (Koran 3:145)
3.
Dass die obigen beiden
Hadithe gemäß denen der Prophet angeblich gesteinigt haben soll, obwohl
die Betroffenen gebeichtet und zutiefst
bereut haben, gefälscht sein müssen, zeigt fogende Überliefeung aus der
hervorgeht, dass der Prophet einen anderen Mann, der ihm seine Sünde beichtete nicht
bestrafte, sondern ihm mitteilte, dass Allah ihm bereits verziehen
hätte:
Anas ibn Malik
berichtet: ”Ich befand mich beim Propheten, als ein Mann zu ihm kam und sagte:
„O Gesandter Allahs, ich habe eine Sünde begangen, so vollziehe die Strafe für
mich! Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit
fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten. Als der Prophet das Gebet
beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich
habe eine Sünde begangen, so vollziehe die Bestimmung des Buches Allahs für
mich!“ Der Prophet fragte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann
antwortete: „Doch!“ Der Prophet erwiderte: „Allah hat dir doch deine Sünde
vergeben.““ (Bukhari, Book 82, Hadith 812, engl. Vers.)
Den Einwand, dass dem Mann
die Sünden vergeben wurden, weil der Prophet nicht danach fragte, was denn die
Sünde sei und diese somit verborgen blieb kann
man nicht akzeptieren, denn die
Sünde war sowohl dem Propheten als auch dem Erzähler bekannt.
Der Mann hat also sehr wohl
seine Sünde preisgegeben, hat nur nicht näher erläutert was die Sünde war.
Der einzige Grund, warum der
Prophet dem Mann sagte, dass Allah ihm seine Sünde bereits vergeben hat ist weil
der Mann aufrichtig bereut hatte. Und nur das zählt!
Das Beichten
einer Sünde ist ein Beweis für aufrichtige Reue und diese
wird von Gott im Diesseits bis zum Jüngsten Tag angenommen:
Der Gesandte
Allahs sagte: "Allah wird die Reue
des Bereuenden annehmen, solange die Sonne nicht im Westen aufgegangen ist." (Muslim, Book 037, Hadith 6644, engl. Vers.)
4.
Im Koran wird explizit
betont, dass Ehebruch im Fall der Reue verzeihlich ist, denn:
Wie bereits weiter oben
aufgeführt, sind in Sure
4:16 eindeutig auch die „Ehebrecher“
gemeint.
Und Allah sagt in Sure 4:16: „Wenn sie aber umkehren und sich bessern, dann lasset von ihnen ab...“
Der angebliche „Steinigungsvers“
Nun gibt es Behauptungen,
dass Allah die Steinigung als Strafe für Ehebrecher sehr wohl in einer
Offenbarung an den Propheten vorgeschrieben haben soll.
Das ist aber aus
folgenden Gründen ausgeschlossen:
1. Allah hätte nicht zugelassen, dass ein
Vers im Koran fehlt
Wenn es den angeblichen
„Steinigungsvers“ gegeben hätte, dann wäre er in den Koran aufgenommen worden,
denn Gott betont, dass der Koran vollständig
ist (Sure 6:115)!
2. Es gab keine Zeugen für den angeblichen
„Steinigungsvers“
Da mindestens zwei
Zeugen bei der Niederschrift der Verse des Koran deren Authentizität bestätigen
mussten, bedeutet dies, dass es keine zwei Zeugen für den „Steinigungsvers“ gegeben haben kann und dass es ihn
somit niemals gegeben hat!!!
Ein so wichtiger Vers wie die
Steinigung wäre mit Sicherheit einer Vielzahl von
Leuten bekannt gewesen und bei der Niederschrift hätten sich
sicherlich ausreichend Zeugen gefunden.
Aus
dem Hadith in Bukhari, Book 52, Hadith 62, engl. Vers. geht hervor, dass für die Niederschrift
eines Verses in die offizielle Buchform des Koran (Muschaf) mindestens zwei Zeugen anwesend sein mussten.
Wenn man nun den zwei
folgenden Überlieferungen in Sahih al-Bukhari Glauben schenkt, müssten aber die
zwei Zeugen, die nötig sind
für die Aufnahme eines Verses in den Koran sehr wohl existiert haben, nämlich Ubada ibn
as-Samit und Umar ibn al-Khattab!!!
Gemäß dem ersten der beiden folgenden Hadithe
soll Umar ibn al-Khattab sie
bestätigt haben.
Und aus dem zweiten geht hervor, dass Ubayda ibn as-Samit die Offenbarung über
die Steinigung vom Propheten gehört haben soll.
Der Aufnahme des „Steinigungsverses“ in den Koran
hätte somit nichts im Wege gestanden.
Warum findet er sich dann doch nicht im
Koran??
Die Antwort
ist ganz einfach: Weil folgende zwei Hadithe nichts weiter als Fälschungen
sind!!!
Ibn Abbas berichtet,
dass Umar ibn al-Khattab sagte: "Ich befürchte, dass eine lange
Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: »Wir finden nichts über die
Steinigung im Buche Allahs.« Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer
Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung
ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet
ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis
vorliegen." Sufyan fügte hinzu: "Ich behielt noch den Satz:
„Wahrlich, der Gesandte Allahs bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben
wir auch die Steinigung angewendet.““ (Sahih Bukhari, Book 82, Hadith 817, engl. Vers.)
Lüge!!!
Lüge!!!
Ubayda ibn
as-Samit berichtete, dass immer wenn der Prophet eine
Offenbarung erhielt, spürte er seinen Ernst und auch der Ausdruck in seinem
Gesicht änderte sich. Eines Tages als er wieder eine Offenbarung erhielt,
spürte er eben diesen Ernst. Als es vorbei war und er erleichtert war, sagte
er: “Lasst euch von mir belehren! Wahrlich, Allah hat eine Vorschrift für jene
angeordnet: „Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Unzucht
begehen, so soll man ihnen einhundert Peitschenhiebe als Strafe versetzen
und anschließend (zu Tode) steinigen. Und wenn unverheiratete Personen
Unzucht begehen, dann sollen sie einhundert Peitschenhiebe bekommen und für ein
Jahr des Landes verwiesen werden!““ (Sahih Muslim, Book 017, Hadith 4192, engl. Vers.)
Lüge!!!
Lüge!!!
Dreister geht’s nicht!!!
Der Prophet soll angeordnet
haben, dass dem verheirateten Unzüchtigen vor
seinem grausamen Tod durch Steinigung noch zusätzlich mit einhundert
Peitschenhieben zugesetzt werden soll, was der Logik und dem Prinzip der Barmherzigkeit Allahs widerspricht!!!
Mohammed soll außerdem der Vorschrift Allahs etwas eigenmächtig hinzugefügt haben:
Den Verweis des Landes! Denn im Koran steht nichts von Exil als
Strafe für den unverheirateten Unzüchtigen!
Der Prophet würde niemals
der Vorschrift Gottes etwas hinzufügen!
Es ist unvorstellbar,
wie man derartige Hadithe, die dem Koran und der Logik widersprechen tatsächlich
als glaubwürdig einstufen konnte!!!
3. Mohammed soll die Aufnahme eines
gültigen Verses in den Koran verweigert haben??
Die einzige verbleibende
Möglichkeit, warum man einen offenbarten Vers nicht in den Koran aufgenommen
haben soll ist, dass der Prophet selbst die
Aufnahme in den Koran untersagte.
Und der Prophet würde soetwas niemals
aus eigenem Antrieb untersagen, sondern nur auf Anordnung Gottes.
Wenn Allah einen Vers
offenbart und will, dass er rechtskräftig ist, warum sollte er dann
dessen Niederschrift im Koran verbieten? Das wäre völlig widersinnig!
Noch dazu wo Gott selber
davor warnt, dass es Leute gibt, welche die Worte Allahs am liebsten ändern
würden und somit bereit sind, dem Propheten Worte in den Mund zu legen, die er
nie gesagt hat. Deshalb hat Allah den Koran und nur den Koran für
geschützt und unveränderlich erklärt.
"Und wenn
ihnen unsere deutlichen Verse verlesen werden, sagen jene, die nicht mit der
Begegnung mit Uns rechnen: "Bring einen Koran, der anders ist als
dieser oder ändere ihn."" (Koran
10:15)
Die Aussprüche des Propheten
erklärt Gott aber nicht für unveränderlich, nur der Koran hat diese
Sonderstellung.
Weshalb es nicht in Frage
kommt, dass Gott es verbietet,
einen offenbarten gültigen
Vers in den Koran aufzunehmen und verlangt, dass die Muslime eindeutig
unterscheiden sollen zwischen gefälschten und authentischen Aussprüchen des
Propheten, was nicht möglich ist.
„Wahrlich, wir
Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir
ihr Hüter sein.“ (Koran 15:9)
Nur was herabgesandt
wurde ist von Gott geschützt, nicht die persönlichen Aussprüche des Propheten.
Und auch Mohammed wusste,
dass es Leute gibt und geben wird, die Lügen über ihn verbreiten:
Der Gesandte
Allahs sagte: “Derjenige, der mir etwas zuschreibt, was ich nicht gesagt habe wird
seinen Platz im Höllenfeuer haben.“ (Sahih Bukhari, Book 3, Hadith 109, engl. Vers.)
Zudem berichtet der Prophet,
dass sogar seine ihm nahestehenden Gefährten sich
gegen ihn wenden werden und neue lügenhafte
Lehren einführen werden:
Der Gesandte
Allahs sagte: „Ich werden am Becken (nach dem Tod) sein und auf jene von euch
warten, die zu mir kommen. Bei Allah, einige werden nicht zu mir
gelassen werden worauf ich sagen werde: „Mein Herr, das sind
meine Gefährten und Leute meiner Umma!“ Und Gott wird sagen: „Du weißt nicht, was
sie nach dir gemacht haben. Sie haben sich
einer nach dem anderen (von der Religion) abgekehrt.““ (Sahih Muslim, Book 030, Hadith 5684 und
5690, engl. Vers.)
Es gibt nun Leute, die den
Hadith in Bukhari, Book 72, Hadith 822, engl. Vers. zitieren, um zu
behaupten, dass Gott im Koran befohlen hat, dass man alles, was der Prophet
anordnet (nicht nur die Offenbarungen) bedingungslos befolgen muss.
Dieser Hadith ist aber
völlig widersinnig, weil die Aussage im Koran „Was
der Gesandte euch gibt, das nehmt und was er untersagt, dessen enthaltet euch!“ (Sure 59:7) sich auf die Aufteilung der
Kriegsbeute durch den Propheten bezieht:
„...Was der
Gesandte euch nun von der Beute gibt, das nehmt an, und was er untersagt,
dessen enthaltet euch! ...“(Koran 59:7)
4. Abrogation?
Die Annahme, dass die
Steinigung anfangs als Strafe offenbart worden war und anschließend „abrogiert“ wurde (d.h. ungültig wurde, weil durch eine neue Vorschrift ersetzt)
ist ebenfalls nicht haltbar, denn
dann müsste sie vor der Sure 24 „Das Licht“ offenbart worden sein, in der
die Bestrafung des „Unzüchtigen“ mit hundert Peitschenhieben vorgeschrieben
ist.
Mohammed soll aber in Medina
gesteinigt haben (siehe Hadithe oben), d.h. nach der Offenbarung
der Sure 24 „Das
Licht“, welche in Mekka herabgesandt wurde
(vor der Auswanderung von Mekka nach Medina).
Des Weiteren weden abrogierte
Verse trotzdem in den Koran aufgenommen!!!
Wie z.B. 4:15 ersetzt durch
24:4 oder 4:43 ersetzt durch 5:90.
Übrigens: Die Erklärung für
abrogierte Verse ist, dass Gott den Menschen für eine gewisse Zeit ihre
gewohnten, bereits geltenden Regelungen belässt und später dann in der
angemessenen Zeit und Situation die neuen Regelungen einbringt.
Noch eine dreiste Lüge: Umar soll das Gerede der Leute
mehr gefürchtet haben als Gott, was nicht in Frage kommt:
"...Umar
fügt hinzu: „Hätte ich die Behauptung der Leute nicht gefürchtet,
Umar füge dem Koran Ergänzungen zu, hätte ich den Steinigungsvers in den Koran
aufgenommen.““ (Sahih al-Bukhari,
arabisch-englische Version, Vol. 9, zwischen Hadith-Nr. 9281 und 9282)
„...fürchtet nicht die Menschen, sondern fürchtet lieber mich...“ (Koran 5:44)
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